Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unser Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Meldungen über mögliche compliance-relevante Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften (z. B. Datenschutzverletzungen, Betrug, Korruption oder Verstöße gegen die IT-Sicherheit). Es gibt sowohl unseren Beschäftigten als auch externen Partnern, Kunden und Lieferanten die Möglichkeit, Missstände vertraulich zu melden.
Wenn Sie einen konkreten Verstoß wahrnehmen, bitten wir Sie, uns oder die nachstehend aufgeführten externen Meldestellen zu kontaktieren, um zu einer schnellen Aufklärung beizutragen.
Wichtige Hinweise vor Abgabe Ihrer Meldung
- Bitte prüfen Sie, ob eine direkte interne Meldung an uns in Betracht kommt. Dies ist häufig der schnellste Weg, um Informationen an die Stelle heranzutragen, die den Verstoß umgehend untersuchen und abstellen kann. Bei Unsicherheiten können Sie sich jederzeit auch an die staatlichen externen Meldestellen wenden.
- Für eine effiziente Bearbeitung und Rückfragen empfehlen wir die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit. Selbstverständlich nimmt unsere interne Meldestelle aber auch anonyme Hinweise entgegen und bearbeitet diese. Wir garantieren Ihnen in jedem Fall die strikte Vertraulichkeit Ihrer Identität nach § 8 HinSchG. Ihre Identität wird ausschließlich den zuständigen Bearbeitern offengelegt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur unter den gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen (z. B. auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden oder durch gerichtliche Anordnung).
- Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten stellen wir sicher, dass wir Ihnen den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Sie innerhalb von 3 Monaten über das Ergebnis der Prüfung und eingeleitete Folgemaßnahmen informieren können.
- Die Dokumentation Ihrer Meldung wird gesetzeskonform drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zur Verfügung.
- Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen genutzt werden. Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung unrichtiger Informationen ist rechtswidrig, zieht keinen gesetzlichen Schutz nach dem HinSchG nach sich und kann straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.
- Persönliche Zusammenkunft: Auf Ihren Wunsch hin kann eine Meldung an die interne Meldestelle auch im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft (physisch vor Ort oder per Bild- und Tonübertragung) erfolgen.
Interne Meldestelle
S&N Group AG
– vertraulich –
Compliance
Frankfurter Str. 71-75
65760 Eschborn
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldestelle hat der Gesetzgeber staatliche Stellen eingerichtet, an die Sie sich ebenfalls wenden können:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Externe Meldestelle des Bundes
Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn
Tel. +49 228 / 99 410-6644
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständig speziell für Meldungen aus dem und über den Finanzdienstleistungssektor.
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Weitere Informationen: www.bafin.de
Bundeskartellamt (BKartA)
Zuständig für Verstöße gegen das Kartellrecht.
Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Weitere Informationen: www.bundeskartellamt.de
Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union
Sie haben zudem das Recht, sich an die jeweils zuständigen Stellen der EU zu wenden.
Informationen zu den externen Meldeverfahren der EU finden Sie auf den entsprechenden Webseiten der Europäischen Kommission.